Auszug aus der Strand- und Badeordnung
§ 5 Baden und Sonnenbaden
Baden und Schwimmen ist nur in den besonders dafür ausgewiesenen Strandgebieten erlaubt. Wenn an den Rettungstürmen ein Warnball gesetzt ist, gelten folgende Regeln:
– ein Warnball gesetzt: Badeverbot für Kinder und Nichtschwimmer
– zwei Warnbälle gesetzt: absolutes Badeverbot.
Nur in den besonders dafür ausgewiesenen Strandgebieten ist Baden und Sonnenbaden ohne Bekleidung gestattet.
§ 6 Strandburgen am Sandstrand
Sand für Strandburgen darf bis auf 3 m Abstand von den Dünen bzw. Hochufer nicht abgegraben werden.
§ 8 Wasserfahrzeuge und Wassersportgeräte sowie Sport am Strand
In den mit Bojen abgegrenzten Badegebieten ist das Surfen sowie Befahren mit Motor- oder Segelbooten nicht erlaubt. Mannschaftsportarten (z.B. Volleyball) sind nur an den von der Kurverwaltung vorgesehenen Plätzen gestattet. Ebenfalls ist das Aufstellen von Sportgeräten nur mit Genehmigung der Kurverwaltung gestattet.
§ 10 Hunde im Strandgebiet
In der Zeit vom 01. Juni bis 30. September gilt: Auf der Strandpromenade und an dem hierfür besonders ausgewiesenen Hundestrand ist es gestattet, Hunde an der Leine mitzuführen.
§ 11 Betreten der Dünen und der Steilküste
Das Betreten des Dünenbereiches und der Steilküste ist untersagt.
§ 12 Befahren der Strandpromenade
Das Befahren der Strandpromenade ist mit Kraftfahrzeugen aller Art nicht erlaubt.
§ 14 Lagerfeuer im Strandgebiet
Das Entzünden und Unterhalten von Lagerfeuern ist in den nach § 2 bezeichneten Gebieten nur mit Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund und des Amtsvorstehers des Amtes Mönchgut-Granitz erlaubt.
§ 15 Aufsicht
Den in Ausführung dieser Satzung ergehenden Anordnungen des Aufsichtspersonals der Kurverwaltung und der DLRG ist Folge zu leisten.
Die vollständige Strand- und Badeordnung erhalten Sie in der Kurverwaltung, bei der DLRG oder als Aushang im Strandbereich.