Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zimmervermittlung Kurverwaltung Sellin/ RügenDie Kurverwaltung tritt als Vermittler auf, Vertragspartner sind demnach Gast und Vermieter. 1. Reiseanmeldung/ Buchungsbestätigung Es gelten die Grundlagen des BGB §§ 675 (Geschäftsbesorgungsvertrag) und §§ 535 BGB (Vermietung). Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, sobald das Ferienobjekt mittels einer Buchungsbestätigung per Email, Fax oder Post zugesagt, oder bei kurzfristiger Anmeldung auch mündlich bzw. telefonisch dem Gast bereitgestellt worden ist. 2. Bereitstellung des Ferienobjektes Der Umfang der vertraglichen Vereinbarung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters. Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Buchungsvertrag genannten Räume zur Alleinnutzung. Weitere Personen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters aufgenommen werden. Ein Haustier darf nur mitgebracht werden, wenn es in der Buchungsbestätigung angezeigt wird. Das reservierte Ferienobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung des Mietobjektes erst ab 18.00 Uhr möglich sein, berechtigt dies nicht zu Schadensersatzansprüchen. 3. Anzahlung/ Bezahlung Mit der Bestellung ist gleichzeitig eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in der ausgewiesenen Höhe zu leisten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Restbetrag 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Bei Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. 4. Rücktritt seitens des Mieters Grundsätzlich kann der Gast jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter wirksam. Der Vermieter ist berechtigt eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und unter Beachtung der möglichen Weitervermietung zu verlangen. Die Höhe des zu zahlenden Entschädigungsbetrages ist maßgeblich vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücksichtserklärung bei dem jeweiligen Vermieter abhängig. Der Vermieter hat das Recht, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, soweit vom Reisenden kein Ersatz-Mieter gestellt wird. Es werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart: Bei Stornierungen ist der Anzahlungsbetrag in jedem Fall für die Bemühungen des Vermittlers zu zahlen (11,9 % des Reisepreises, mindestens 30,00 EURO). für Objekte im Zimmerbereich (Hotels, Pensionen, Privatzimmer etc.) bis 30 Tage vor Reiseantritt11,9% vom 29. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50% ab 10. Tag vor Reiseantritt80% des Reisepreises. für alle Objekte im Ferienwohnungs- und hausbereich bis 45 Tage vor Reiseantritt 11,9% bis 35 Tage vor Reiseantritt 50% ab 34 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. Am Tag des Reiseantritts, ist die vollständige Rechnungssumme fällig. Bei Stornierung und Nichtanreise, wird die bereits vorab beglichene Rechungssumme nicht zurückerstattet. 5. Reiserücktrittsversicherung Wir empfehlen Ihnen zur Ihrer Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten. Diese ist nicht im Reisepreis enthalten. 6. Rücktritt seitens des Vermieters Der Vermieter ist berechtigt ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Gast die Durchführung der Reise erheblich stört oder sich vertragswidrig verhält. Ist dies dem Vermieter nicht zu zumuten am Vertrag festzuhalten. 7. Mitwirkungspflicht des Gastes/ Gewährleistung Auftretende Mängel sind sofort dem Vermieter zum Zwecke der Abhilfe anzuzeigen. Voraussetzung für die Geltendmachung eventueller Ansprüche ist, dass Reklamationen dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden vorgebracht und protokolliert werden. Vermittlungsagenturen sind nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Ansprüche anzuerkennen. 8. Kurtaxe Kurtaxebeträge sind nicht im Reisepreis enthalten! Für den Aufenthalt ist die Kurtaxe lt. Satzung der jeweilig zuständigen Gemeinde zu entrichten. 9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. 10. Der Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist der Wohnort des Eigentümers. 11. Anerkennung der AGB Nach Eingang der Buchungsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen und die AGBs somit anerkannt. |



